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Sind Pflegestufen in der Intensivpflege relevant?

Thema

Pflege

Datum

12.6.2019

Der Begriff "Pflegestufen" ist zwar schon veraltet, da man heute den offiziellen Begriff "Pflegegrad" verwendet - und trotzdem ist er im Bereich "Pflege" einer der meist gesuchten Begriffe im Internet.
Die Pflegegrade sind im SGB XI geregelt. Je nach Pflegegrad gibt es Zuschüsse als Pflegegeld oder an den Pflegedienst.

In der Intensivpflege übernimmt die Pflegeversicherung, je nach Pflegegrad, einen Teil der Kosten für die ambulante Versorgung.

Pflegestufen nur relevant für Leistungen der Pflegekassen

Die Krankenkassen verhandeln direkt mit dem Pflegedienst und übernehmen immer 100% der Kosten. Wenn Sie also vor der Entlassung aus dem Krankenhaus stehen, werden Sie folgendes Szenario erleben:
Nachdem der behandelnde Arzt Sie darüber informiert hat, dass Sie in absehbarer Zeit entlassen werden, wird Ihnen das Überleitungsmanagement (Case Management) drei Pflegedienste zur Auswahl vorschlagen. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit einen anderen Pflegedienst auswählen.

Verhandlungen mit der Krankenkasse

Sobald Sie sich für einen Pflegedienst entschieden haben, übernimmt dieser sämtliche Verhandlungen mit Ihrer Krankenkasse. Sie müssen sich somit um nichts mehr kümmern. Nach der Einigung mit der Krankenkasse unterzeichnen Sie einen Pflegevertrag und werden, nach Verordnung des behandelnden Arztes, in die ambulante Pflege übergeleitet. Der Überleitungsmanager (Case Manager) koordiniert den gesamten Ablauf gemeinsam mit dem Pflegedienst.

Wir von Blue Heart übernehmen für Sie und Ihre Angehörigen auf Wunsch das gesamte Überleitungsmanagement in Abstimmung mit der Klinik. So müssen Sie sich um nichts kümmern und können sich voll und ganz auf Ihre Bedürfnisse fokussieren.

Full Service mit integrierter  Bezugspflege (Primary Nursing)

Im Modell der Bezugspflege (Primary Nursing) geht es nicht darum, einzelne Funktionen am Klienten auszuüben, sondern vielmehr den Klienten in seiner Ganzheitlichkeit wahrzunehmen.

Jeder Klient hat einen festen Ansprechpartner (Patenschaft) aus dem Pflegeteam. Dieser Mitarbeiter ist verantwortlich für alle Angelegenheiten des Klienten. Das bedeutet, die Mitarbeiter betrachten alle Veränderungen immer mit Rücksichtnahme auf alle Lebensbereiche des Klienten.

Die Mitarbeiter sind dazu aufgefordert, ihre Pflege auf die Fähigkeiten und Ressourcen des Klienten auszurichten und ihn in seiner Selbstständigkeit zu unterstützen.

Selbstverständlich sind in unseren Dienstleistungen auch alle Bereiche der Behandlungspflege und der Grundpflege, bis hin zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, enthalten.

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gerne unverbindlich!

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