Ein ambulanter Pflegedienst ist eine unabhängige Einrichtung, die Leistungen im Gesundheitswesen anbietet. Er führt die Pflege von Pflegebedürftigen durch ausgebildete Pflegefachkräfte in deren Wohnung oder in Wohngemeinschaften durch. Dabei werden besonders intensivpflegerische Leistungen, medizinische Leistungen - auf Verordnung des Arztes - sowie hauswirtschaftliche Leistungen erbracht.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, sofern kein Versicherungsschutz gegeben ist, übernehmen die Sozialämter die Kosten. Der Pflegedienst erstellt dazu einen Kostenvoranschlag und verhandelt mit der Krankenkasse. Nach Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird auf dieser Basis eine Pflegevertrag erstellt.
Alle Leistungen nach SGB V werden ärztlich verordnet, Leistungen nach SGB XI sind hingegen Leistungen der Pflegekasse und werden nach Pflegestufen errechnet.