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Was mache ich, wenn meine Entlassung angedacht ist?

Kategorie

Patienten

Das Krankenhaus bzw. der Arzt informiert Sie über die geplante Entlassung. Im Anschluss benötigen Sie jedoch eine außerklinische Intensivpflege. Für diese neue Situation finden Sie  hier die einzelnen Schritte des Prozessverlaufs. 

Der Weg in die Beatmungspflege

Ein Team der Klinik, bestehend aus Ärzten, dem Pflegepersonal und den Therapeuten, ermittelt den Bedarf für Ihre außerklinische Betreuung und die Beatmung. 

Der Arzt informiert das Überleitungsmanagement (Casemanagement) bezüglich der anstehenden Veränderung. Das Team des Überleitungsmanagement berät Sie bezüglich der verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten nach dem Klinikaufenthalt.

Auch der Sozialdienst begleitet Sie gerne im Überleitungsprozess. Es erfolgt ein Vorschlag von drei Standort-nahen Pflegediensten.

Ihnen steht es grundsätzlich frei, das Angebot abzulehnen und auf einen bekannten oder selbst ausgesuchten Pflegedienst zurückzugreifen. Wir von der Blue Heart Intensivpflege unterstützen Sie gerne bei der reibungslosen Überleitung in die Beatmungspflege.

Nach Ihrer getroffenen Entscheidung findet der (Erst-)Kontakt zwischen Ihnen, Ihren Angehörigen und dem ausgewählten Pflegedienst statt. 

Aufgaben des Pflegedienstes in der Überleitung

Auf Grundlage des ermittelten Bedarfes wird ein Kostenvoranschlag an die Krankenkasse weitergeleitet. Die Krankenkasse prüft den Bedarf und klärt die Kosten. 

Der Pflegedienst kommt zu Ihnen in die Klinik. Dort werden Sie durch das Krankenhausteam (Ärzte, Pfleger, Therapeuten) vorgestellt und alle offenen Fragen werden beantwortet. Der Bedarf an Hilfsmitteln wird geklärt und die benötigten Verordnungen durch den Arzt erstellt. 

Nachdem die Krankenkasse die Verordnungen geprüft und eine Kostenzusage erteilt hat, wird der Pflegevertrag erstellt und der Entlassungstermin mit allen Beteiligten geplant.

Vor der Entlassung

Ihr Hausarzt bekommt den Arztbrief aus dem Krankenhaus und ist für alle weiteren Verordnungen zuständig. Der Hilfsmittellieferant muss vor der Entlassung liefern und eine entsprechende Einweisung des Pflegedienstes vornehmen. Zum Zeitpunkt der Entlassung übernimmt der Pflegedienst Ihre Versorgung. 

Zeitspanne des Überleitungsprozesses

Die Gesamtzeit für den hier beschriebenen Prozess beträgt wenige Wochen.
Gesetzlich ist die Krankenkasse verpflichtet, spätestens sechs Wochen nach Übermittlung des Kostenvoranschlages durch den Pflegedienst zum Abschluss zu kommen.


Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg aus der Klinik in die Beatmungspflege!

Kontakt

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