Angehörige
Je nach Anforderungsprofil für die räumliche Unterbringung lässt sich das nicht vorhersagen. Bei der Überprüfung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen sieht das anders aus.
Nicht immer ist am Wunsch-Standort ein Platz zu bekommen. Gern geben wir Ihnen die Information, wenn wir an anderen Standorten einen Platz in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft frei haben. Dann können Sie entscheiden, ob das eine Möglichkeit wäre, die für Sie in Frage kommt.
Nach der gesetzlichen Vorgabe (SGB V) dürfen die Verhandlungen mit der Krankenkasse maximal 6 Wochen dauern. Diese Zeitachse gilt es auch für den Überleitungsprozess zu beachten. Die Krankenkassen prüfen den eingereichten Kostenvoranschlag und verhandeln mit dem Pflegedienst. Eine Übernahme der Kosten ist bis zu 100 % möglich.
Die Pflegekassen beziehen sich auf das SGB XI und fallen somit nicht unter diese Vorgabe. Eine Kostenübernahme ist hier nur im Bereich der festgelegten Pflegestufe möglich, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.